Probezeit – warum eigentlich?
Der Führerschein wird Fahranfängern - außer in den Klassen L, M, S und T - zunächst zwei Jahre „auf Probe“ (§ 2a Abs. 1 Satz 1 StVG) erteilt. Erwirbt ein Fahranfänger erstmals eine Fahrerlaubnis,...
weiter lesenFahrsicherheitstraining
Autofahren wird keinem in die Wiege gelegt. Wie bei vielen anderen Dingen gilt: Übung macht den Meister, bzw. die Meisterin. Ein Fahrsicherheitstraining macht also zusätzlich zur...
weiter lesenTÜV NORD FirstCar-VertrauensCheck
Damit Sie Ihre Mobilität unbeschwert genießen können, schenken wir Ihnen einen kostenlosen TÜV NORD FirstCar-VertrauensCheck. Gehen Sie auf Nummer sicher und nutzen Sie den...
weiter lesen




